Arbeitszeugnisse leicht gemacht

Arbeitszeugnisse zu schreiben, gehört mit Sicherheit zu den schwierigeren Aufgaben im Sekretariat. Mit einem Zeugnis entscheiden Sie mit über den weiteren Werdegang eines Mitarbeiters. Auf Ihnen lastet also eine große Verantwortung. Damit Sie dieser Verantwortung gerecht werden, finden Sie in diesem Beitrag 100 aktuelle Musterformulierungen und Geheimcodes der Personalchefs, mit denen Sie in Zukunft Arbeitszeugnisse sicher und fachlich korrekt erstellen.Die Autorin, Claudia Hovermann, hat sechs Jahre als Chefsekretärin gearbeitet. Sie ist die Chefredakteurin des Sekretärinnen-Handbuchs und gefragte Trainerin für Sekretärinnen in den Bereichen Kommunikation und sicheres Auftreten.

Die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses

Ein Mitarbeiter scheidet aus und bittet um ein Zeugnis. Am liebsten wäre Ihnen ein von ihm vorgefertigter Entwurf – eine durchaus übliche Verfahrensweise in vielen Unternehmen.

Doch leider müssen Sie und/oder Ihr Chef in den sauren Apfel beißen und seine Leistungen aus der Sicht des Vorgesetzten beurteilen. Warum ist es so schwierig, ein Arbeitszeugnis zu formulieren? Mit einem guten oder schlechten Zeugnis entscheiden Sie mit über den weiteren beruflichen Werdegang eines Mitarbeiters. Fällt das Zeugnis besonders gut aus, hat er gute Chancen bei der Stellensuche. Mit einem schlechten Zeugnis hingegen können Sie ihm seinen weiteren Berufsweg gründlich erschweren.

Auf Ihnen lastet also eine große Verantwortung. Dieser Beitrag hilft Ihnen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und Arbeitszeugnisse in Zukunft sicher zu formulieren. Sie werden Mitarbeiter nicht mehr durch ungeschickte Formulierungen benachteiligen oder ihnen zu gute, ihren Leistungen nicht entsprechende, Zeugnisse ausstellen.

Woran Sie immer denken sollten: Auch das Zeugnis eines Mitarbeiters ist ebenso Visitenkarte Ihres Unternehmens wie jegliche Korrespondenz, die Sie führen. Deshalb: Je systematischer, sauberer und präziser Sie das Zeugnis ausstellen, desto besser verkaufen Sie das Image Ihres Unternehmens. Es lohnt sich also, auch im Interesse Ihres Unternehmens, bei der Zeugnisausstellung größten Wert auf sorgfältige Formulierungen und inhaltliche Richtigkeit zu legen.

Was Sie über die Rechtsgrundlagen wissen sollten

Scheidet ein Mitarbeiter aus – egal aus welchem Grund –, hat er nach § 630 BGB Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, unaufgefordert ein Zeugnis auszustellen; der ausscheidende Mitarbeiter muss sein Zeugnis ausdrücklich verlangen. In der Regel sollten Sie ohne ausdrückliches Verlangen des Mitarbeiters aktiv werden und ein Zeugnis aufsetzen.

  • Der Arbeitgeber ist schadenersatzpflichtig, wenn er es unterlässt, ein Zeugnis auszustellen oder dies verspätet tut. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er dadurch keine oder eine schlechtere Arbeitsstelle erhalten hat.
  • Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren. Beachten Sie aber: Ein qualifiziertes Zeugnis (lesen Sie auf Seite 005 nach, was ein qualifiziertes Zeugnis genau ist) kann dann nicht mehr verlangt werden, wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr an den Arbeitnehmer erinnern kann.
  • Ein einfaches Zeugnis kann dagegen so lange verlangt werden, wie die Unterlagen über Art und Dauer der Beschäftigung im normalen Geschäftsbetrieb aufbewahrt werden.

Verschiedene Zeugnisarten

Nicht immer müssen Sie, wenn ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangt, ausführliche Texte verfassen, denn es gibt unterschiedliche Zeugnisarten.

Einfaches Zeugnis oder Arbeitsbescheinigung

Das einfache Zeugnis wird auch Arbeitsbescheinigung genannt und dann von einem Arbeitnehmer verlangt, wenn er damit rechnet, negativ beurteilt zu werden. Zukünftige Arbeitgeber deuten deshalb die bloße Arbeitsbescheinigung, die keinerlei Wertung der Arbeitsleistung enthält, häufig als negativ.

War der Mitarbeiter nur kurz im Unternehmen beschäftigt, sodass der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte die Leistungen des Mitarbeiters gar nicht beurteilen können, kann ebenfalls eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit oder nach einer kurzen Aushilfstätigkeit endet. Auch wenn der Beschäftigte keine qualifizierte, sondern eine sehr einfache Arbeit verrichtet hat, ist ein ausführliches Zeugnis häufig nicht möglich.

Ein einfaches Zeugnis muss enthalten:

  • Namen und Geburtsdatum des Mitarbeiters
  • Art der Beschäftigung (z. B. als Schreibkraft
  • Dauer der Beschäftigung (Beginn und Ende mit Tag, Monat, Jahr)
  • Schreiben Sie auf Firmenbriefbogen oder neutralem Papier.
  • Wenn Sie einen einfachen Briefbogen verwenden, gehört der Firmenstempel als Beweis für die Originalität des Zeugnisses dazu.
  • Ein Zeugnis muss ein Datum tragen. Das Ausstellungsdatum ist immer das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
  • Ein Vorgesetzter muss das Dokument unterschreiben.
  • Das Zeugnis sollte einwandfrei sein, also ohne Tipp- oder Rechtschreibfehler oder gar Flecken.

Beachten Sie: Ein einfaches Zeugnis müssen Sie auch dann ausstellen, wenn der Mitarbeiter nur wenige Tage im Unternehmen beschäftigt war. Auch hier müssen Sie seine wesentlichen Aufgaben nennen.

Beispiel für ein einfaches Zeugnis:

Frau Gerda Emsig, geboren am 11. November 1960 in Erkelenz, war vom 1. Januar 20.. bis 29. Februar 20.. in unserem Unternehmen als Sekretärin des Geschäftsführers beschäftigt. Während ihrer Tätigkeit für uns hatte sie folgende Aufgaben:

– Abwicklung der Korrespondenz nach Diktat oder Stichwörtern
– Erstellung von Präsentationen
– Organisation von Besprechungen und Konferenzen
– Besucherempfang und -betreuung

Unterschrift Münster, 29. Februar 20..

Das qualifizierte Zeugnis

Die Voraussetzung, dass ein Mitarbeiter ein qualifiziertes Zeugnis erhält, ist, dass er so lange im Unternehmen beschäftigt war, dass fundierte Aussagen über seine Leistungen gemacht werden können. Neben den Formalitäten für ein einfaches Zeugnis müssen Sie für ein qualifiziertes Zeugnis weitere Richtlinien berücksichtigen.

Dies muss ein qualifiziertes Zeugnis enthalten:

  • Überschrift Zeugnis (bei Zwischenzeugnissen „Zwischenzeugnis“)
  • Vollständige Angaben zur Person: Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsort und -tag (falls Sie mögen auch Adresse)
  • Akademische Titel (Dr., Dipl.-Ing.)
  • Hierarchische Titel (Direktor, Prokurist)
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses; Daten, Beginn und Ende
  • Beschäftigt als …
  • Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers
  • Angaben über Entwicklung oder Aufstieg
  • Wahrheitsgemäße Gesamtbewertung der Leistung
  • Nachprüfbare Bewertung von Leistung und Führung
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zum Abschluss Wünsche des Arbeitgebers für die Zukunft

Die oben vorgegebene Reihenfolge hat sich beim Aufsetzen eines Zeugnisses in der Praxis bewährt. Und wenn Sie sich einmal daran gewöhnt haben, ist es für Sie einfacher, fertig gestellte Zeugnisse auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Beachten Sie: Sollten Sie einmal in die Situation geraten, ein Zeugnis korrigieren zu müssen – oft ist solchen Änderungen ein Arbeitsgerichtsprozess vorausgegangen –, setzen Sie als Ausstellungsdatum wieder das „alte“ Datum ein und nicht das tatsächliche, an dem Sie das Zeugnis neu ausstellen.

Beachten Sie zusätzlich:

1. Ein Zeugnis muss wohlwollend sein

Selbst Negatives müssen Sie demnach positiv ausdrücken. Aber gerade diese Regelung macht das Aufsetzen eines Zeugnisses mitunter so schwierig. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise regelmäßig zu spät zur Arbeit erschienen, können Sie dies nicht in das Zeugnis schreiben.

Nicht so:
Herr Schröder war fast nie pünktlich und kam regelmäßig zehn Minuten zu spät zur Arbeit.

Sondern so:
Herr Schröder hat versucht, immer pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Oder:
Herr Schröder bemühte sich, immer pünktlich zu sein.
Auch der wenig geübte Zeugnisleser erkennt sofort, dass Herr Schröder ein notorischer Zuspät-Kommer ist.

Sie müssen ein Zeugnis für einen sehr geschwätzigen Mitarbeiter ausstellen, der ständig private Telefonate führte und Kollegen von der Arbeit abhielt.

Nicht so:
Herr Meier führte während der Arbeitszeit ständig private Telefonate. Auch lenkte er Kollegen durch lange Privatgespräche von der Arbeit ab.

Sondern so:
Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gefragten Gesprächspartner.

Das sollte nicht im Zeugnis stehen:

  • Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit (verleitet den Leser zu Misstrauen und Fehldeutungen)
  • Krankheiten (außer, sie verhindern eine weitere Berufsausübung)
  • Betriebsratsaktivitäten
  • Parteizugehörigkeit
  • Straftaten – soweit sie nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, beispielsweise Betrug oder Urkundenfälschung bei Kassiererinnen oder Bankangestellten

2. Wahrheitsgemäße Gesamtbewertung

Unter einer wahrheitsgemäßen Gesamtbewertung versteht man nicht nur, dass die Angaben im Zeugnis wahr sein müssen, sondern auch, dass einmalige Vorfälle, die für den Mitarbeiter nicht typisch sind, nicht in das Zeugnis aufgenommen werden dürfen. Dabei ist es egal, ob es sich um positive oder negative Begebenheiten handelt. Wenn das Zeugnis falsche Angaben enthält, kann der Arbeitgeber Dritten gegenüber haften, wenn diesen daraus Schäden erwachsen.

Zum Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Bewerber aufgrund eines guten Zeugnisses ein. Bringt der Bewerber die Qualifikationen, die im Zeugnis positiv hervorgehoben werden, überhaupt nicht mit, kann dieses Unternehmen den Zeugnisaussteller haftbar machen, wenn ihm Schäden durch das falsche Zeugnis entstanden sind.

3. Vollständige Angaben

Die Angaben über das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers müssen vollständig sein, damit der neue Arbeitgeber eine genaue Vorstellung von den Fähigkeiten und Kenntnissen seines neuen Mitarbeiters erhält. Am einfachsten und für Sie am sichersten ist es, wenn Sie den Arbeitnehmer bitten, Ihnen eine Liste der Tätigkeiten zu erstellen, die zu seinem Aufgabengebiet gehörten. Stimmen Sie diese mit seinem direkten Vorgesetzten ab, denn Sie wissen, alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

4. Geheimcodes

Geheimcodes sind nicht erlaubt. Allerdings kommen sie trotz dieses Verbots immer wieder zur Anwendung. Eine Auflistung von Geheimcodes, die unter Personalchefs schon lange kein Geheimnis mehr sind, finden Sie ab Seite 017.

Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht gesetzlich geregelt, jedoch in manchen Tarifverträgen verankert. Wenn ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis verlangt, kann dies für den Vorgesetzten oder die Personalabteilung auf einen beabsichtigten Stellenwechsel hinweisen, muss aber nicht.

Es gibt wichtige Gründe, die ein Arbeitnehmer angeben kann, um ein Zwischenzeugnis zu erhalten:

  • Sie oder er wird innerhalb des Betriebs versetzt und wünscht eine Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit.
  • Der Mitarbeiter erhält einen neuen Vorgesetzten.
  • Der Beschäftigte muss zur Anmeldung an einer Fortbildungsmaßnahme ein Zwischenzeugnis vorlegen.

Um Ihnen bei der Abfassung des Zeugnisses die Arbeit zu erleichtern, hier eine Übersicht mit über 100 Formulierungsvorschlägen.

Formulierungsvorschläge für ausgezeichnete bis schlechte Beurteilungen der Arbeitsleistung

Ausgezeichnet
Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außergewöhnlich zufrieden.
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.
Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.
Während seiner Tätigkeit in unserem Hause war Herr Müller hoch motiviert und identifizierte sich stets mit seinen Aufgaben und dem Unternehmen.

Sehr gut
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Wir waren mit ihren Leistungen stets sehr zufrieden.
Wir waren mit seinem Fleiß und seiner Leistung in jeder Hinsicht zufrieden (für gewerbliche Mitarbeiter).
Seine Leistungen haben unsere vollste Anerkennung gefunden.
Ihre Leistungen waren sehr gut.
Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.

Gut
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Wir waren während der gesamten Beschäftigungszeit mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Sie hat unseren Erwartungen in bester Weise entsprochen.
Wir waren mit seinem Fleiß und seiner Leistung stets zufrieden (gewerblich).
Seine Leistungen waren gut.

Befriedigend
Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
Sie hat jederzeit zufrieden stellend gearbeitet.
Während seiner Tätigkeit in unserem Hause zeigte er Eigeninitiative.

Ausreichend
Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit und mit Interesse erledigt.
Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.
Sie hat unseren Erwartungen stets entsprochen.
Wir waren mit Frau Meyer zufrieden.

Mangelhaft
Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Ihr Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen.
Er hat unseren Erwartungen entsprochen.

Ungenügend
Sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Sie erfasste das Wesentliche und bemühte sich um sinnvolle Lösungen.
Sie setzte sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten/Fähigkeiten ein.

Formulierungsvorschläge für ausgezeichnete bis schlechte Beurteilungen des Arbeitserfolgs

Sehr gut
Er fand und realisierte stets sehr gute, kostengünstige Lösungen.
Herr Müller zeigte stets eine weit überdurchschnittliche Arbeitsqualität.
Aufgrund ihrer umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbrachte sie auch in Ausnahmesituationen eine ausgezeichnete Leistung.

Gut
Frau Meyer zeigte stets eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität.
Aufgrund seiner umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbrachte er auch in Ausnahmesituationen stets gute Leistungen.
Er arbeitete selbstständig nach klarer durchdachter Planung und erzielte stets gute Lösungen.

Befriedigend
Frau Meyer fand stets gute Lösungen.
Die Arbeitsqualität von Herrn Müller war stets gut.
Sie arbeitete planvoll, zweckgerecht und übersichtlich.

Ausreichend
Sie zeigte stets eine zufrieden stellende Arbeitsqualität.
Die Arbeitsqualität und Ausführung entsprach unseren Erwartungen.

Mangelhaft
Die Arbeitsqualität entsprach im allgemeinen den Erwartungen.
Frau Meyer arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und zufrieden stellend.
Er hat schnell das Wesentliche erfasst und nach praktikablen Lösungen gesucht.

Ungenügend
Sie bemühte sich um sinnvolle Lösungen.

Formulierungsvorschläge für ausgezeichnete bis schlechte Beurteilungen der Arbeitsweise

Sehr gut
Seine Aufgaben erledigte er stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
Die Arbeitsweise von Herrn Müller ist geprägt von Zielstrebigkeit, Systematik, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein.
Sie war äußerst pflichtbewusst, zuverlässig und verschwiegen.
Frau Meyer arbeitete stets sehr konzentriert und zielgerichtet.

Gut
Seine Aufgaben erledigte er stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.
Sie stellte sich auf neue Aufgaben sehr gut ein und zeigte stets großes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau Meyer ihre Arbeiten selbständig und mit einem großen Maß an Eigeninitiative durchgeführt.

Befriedigend
Frau Meyer zeichnet sich durch eine gute Arbeitsweise aus.
Seine Aufgaben erledigte er stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.

Ausreichend
Herr Müller erledigte seine Aufgaben korrekt, termingerecht und zufrieden stellend.
Ihre Aufgaben erledigte sie im Allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit.

Mangelhaft
Sie erledigte alle Aufgaben mit der ihr eigenen Sorgfalt.
Sie war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.
Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Müller seinen Aufgaben stets korrekt und pünktlich nachgekommen ist.

Ungenügend
Sie bemühte sich, ihre Aufgaben mit Sorgfalt zu erledigen.

Formulierungsvorschläge für ausgezeichnete bis schlechte Beurteilungen des Verhaltens

Sehr gut
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei/vorbildlich.
Ihr aufgeschlossenes, freundliches und hilfsbereites Wesen brachte Frau Meyer gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern allseits Anerkennung und große Wertschätzung.

Gut
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei/vorbildlich.
Bei Kundenkontakt: Sein Verhalten zu Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war korrekt.

Befriedigend
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.

Ausreichend
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war befriedigend.

Mangelhaft
Sein Verhalten im Dienst war angemessen. Ihr Verhalten war ordnungsgemäß.

Ungenügend
Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht.
Keine Aussage zum Verhalten.

Beachten Sie: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wird immer zuerst genannt. Eine Positionsänderung hat auf erfahrene Zeugnisleser eine Warnfunktion.

Formulierungsvorschläge für ausgezeichnete bis schlechte Abschlußformulierungen

Der Arbeitnehmer hat gekündigt

Sehr gut
Frau Meyer verlässt uns heute auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihren Fortgang sehr und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

Herr Müller verlässt uns zum 1. März 20.. auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen Fortgang sehr und wünschen ihm alles Gute. Im Rahmen unserer Möglichkeiten würden wir Herrn Müller jederzeit wieder einstellen.

Für seinen weiteren Berufsweg wünschen wir Herrn Müller weiterhin viel Glück und Erfolg und danken ihm für die jahrelange, erfolgreiche und loyale Zusammenarbeit.

Gut
Sie scheidet mit Wirkung vom 1. März 20.. aus unserem Unternehmen aus, um sich beruflich zu verbessern. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Frau Meyer für ihren weiteren Berufsweg alles Gute.

Befriedigend bis ausreichend
Frau Meyer verlässt uns heute auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Mangelhaft bis ungenügend
Sie verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Abschlußformulierungen

bei einvernehmlicher Trennung

Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen am 31. März 20.. .

Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen mit dem heutigen Tage.

bei Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen auf Initiative des Arbeitgebers

Wir haben uns von Frau Meyer einvernehmlich getrennt.

Die Zusammenarbeit endet im gegenseitigen Einvernehmen zum 31. März 20.. .

Der Arbeitsvertrag vom 1. November 1992 wurde durch eine Aufhebungsvereinbarung zum 31. März 20.. im gegenseitigen Einvernehmen beendet.

bei fristgemäßer Kündigung durch den Arbeitgeber

Das Arbeitsverhältnis endet durch unsere fristgemäße Kündigung am 31. März 20.. .

Mit Wirkung vom 31. März 20.. haben wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt.

bei Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Aufgrund der Umstrukturierung unseres Unternehmens musste auch Personal abgebaut werden. Leider waren wir nicht in der Lage, Frau Meyer weiter zu beschäftigen.

bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber

Das Arbeitsverhältnis endet kurzfristig am 31. März 20.. .

Das Arbeitsverhältnis endet gemäß § 626 BGB.

Wir haben das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt.

Geheimcodes

Mitglied in einer Gewerkschaft

Ein senkrechter Strich mit Kugelschreiber bzw. Füller links von der Unterschrift, der aussieht wie ein „Ausrutscher“.

Mitglied in einer rechten Partei

Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach rechts.

Mitglied in einer linken Partei

Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach links.

Mitglied einer linken verfassungsfeindlichen Gruppe

Ein so genannter „Doppelausrutscher“ (Doppelhäkchen) nach links.

Formulierungsvorschläge für Zusatzaussagen von A – Z

Alkohol im Dienst

Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.

In letzter Zeit kam es zu Konflikten mit dem Vorgesetzten/Arbeitskollegen.

Anpassung – krankhaft

Mit ihren Vorgesetzten ist sie immer gut ausgekommen.

Bürokrat – keine Eigeninitiative

Er hat alle ihm übertragenen Arbeiten (stets) ordnungsgemäß und korrekt erledigt.

Eifrig

Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.

Faulheit

Sie zeigte für ihre Arbeit sehr viel Verständnis.

Fehlzeiten

Die übertragenen Aufgaben hat sie im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Gewissenhaft

Er ist ein zuverlässiger Mitarbeiter.

Homosexuell

Für die Belange der Kollegen zeigte er ein umfassendes Einfühlungsvermögen.

Ja-Sager – Mitläufer

Aufgrund seines Wesens war die Zusammenarbeit und Führung problemlos.

Lesbische Neigungen

Sie bewies für die Belange der Kolleginnen ein umfassendes Einfühlungsvermögen.

Niete

Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein Vorbild.

Pingelig

Er ist ein zuverlässiger und gewissenhafter Mitarbeiter.

Sexuelle Kontaktfreudigkeit

Das Interesse des ausscheidenden Kollegen galt mehr den Kolleginnen als der Arbeit.

Er zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.

Unangenehmer Zeitgenosse

Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.

Versager

Er bemühte sich mit Fleiß, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen/den Anforderungen gerecht zu werden.

Verhalten gegenüber Vorgesetzten – Fehlverhalten

Sein Verhalten zu den Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.

Vorgesetztenschreck

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.

Wertschätzung

Sie hatte persönliches Format.

Sie erwarb sich unsere besondere Wertschätzung.

Wichtigtuer

Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Beachten Sie bitte: Bevor Sie selbst zu solchen oder ähnlichen Formulierungen greifen, sollten Sie gründlich überlegen, ob versteckte Aussagen, beispielsweise über sexuelle Neigungen, in ein Arbeitszeugnis gehören.

Die Arbeitszeugnis-Checkliste – alle wichtigen Punkte auf einen Blick

Trägt das Zeugnis die Überschrift „Zeugnis“

Trägt das Zeugnis die Überschrift „Zwischenzeugnis“?

Sind die Angaben zur Person vollständig?

Name, Vorname und Geburtsname?

Akademische Titel (Dr., Dipl.-Ing., M.A.)

Hierarchische Titel (Direktor, Prokurist)

Geburtsdatum und Geburtsort

Sind Beginn und Ende der Tätigkeit genannt?

Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit

Tätigkeitsschwerpunkte

Veränderungen/Entwicklungen, Weiterbildung

Beförderungen

Kompetenzerweiterung

Selbständige Durchführung von Projekten

Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters

Sind alle Angaben …
… charakteristisch,
… notwendig,
… wahr,
… wohlwollend und verständlich?

Ist das Zeugnis in sich systematisch gegliedert?
genügend Absätze
kurze Sätze
keine Wiederholungen

Ist das Zeugnis umfassend genug?

Ist das Zeugnis so formuliert, dass es der Position gerecht wird? je höher die Position, desto detaillierter

Ist der Grund des Ausscheidens angegeben?

Dank und Wünsche für die Zukunft

Aussagen müssen zum Gesamturteil passen

Mehr darüber lesen Sie in Ihrem Sekretärinnen-Handbuch …

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Autor: Patricia Sparacio
Datum: Mittwoch, 13. Februar 2008 15:02
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