Arbeitszeugnisse
leicht gemacht
Arbeitszeugnisse zu schreiben, gehört mit
Sicherheit zu den
schwierigeren Aufgaben im Sekretariat. Mit
einem Zeugnis
entscheiden Sie mit über den weiteren
Werdegang eines Mitarbeiters.
Auf Ihnen lastet also eine große
Verantwortung.
Damit Sie dieser Verantwortung gerecht
werden, finden Sie
in diesem Beitrag 100 aktuelle
Musterformulierungen und
Geheimcodes der Personalchefs, mit denen
Sie in Zukunft
Arbeitszeugnisse sicher und fachlich
korrekt erstellen.
Die Autorin, Claudia
Hovermann, hat sechs Jahre als Chefsekretärin
gearbeitet. Sie
ist die Chefredakteurin des Sekretärinnen-
Handbuchs und
gefragte Trainerin für Sekretärinnen in den Bereichen
Kommunikation
und sicheres Auftreten.
Ein Mitarbeiter scheidet aus und bittet
um ein Zeugnis. Am
liebsten wäre Ihnen ein von ihm
vorgefertigter Entwurf – eine
durchaus übliche Verfahrensweise in
vielen Unternehmen.
Doch leider müssen Sie und/oder Ihr Chef
in den sauren Apfel
beißen und seine Leistungen aus der Sicht
des Vorgesetzten
beurteilen. Warum ist es so schwierig,
ein Arbeitszeugnis zu
formulieren? Mit einem guten oder
schlechten Zeugnis entscheiden
Sie mit über den weiteren beruflichen
Werdegang eines
Mitarbeiters. Fällt das Zeugnis besonders
gut aus, hat er
gute Chancen bei der Stellensuche. Mit
einem schlechten
Zeugnis hingegen können Sie ihm seinen
weiteren Berufsweg
gründlich erschweren.
Auf Ihnen lastet also eine große
Verantwortung. Dieser Beitrag
hilft Ihnen, dieser Verantwortung gerecht
zu werden und Arbeitszeugnisse
in Zukunft sicher zu formulieren. Sie
werden
Mitarbeiter nicht mehr durch ungeschickte
Formulierungen
benachteiligen oder ihnen zu gute, ihren
Leistungen nicht entsprechende,
Zeugnisse ausstellen.
Woran Sie immer denken sollten: Auch das
Zeugnis eines Mitarbeiters
ist ebenso Visitenkarte Ihres
Unternehmens wie jegliche
Korrespondenz, die Sie führen. Deshalb:
Je systematischer,
sauberer und präziser Sie das Zeugnis
ausstellen, desto
besser verkaufen Sie das Image Ihres
Unternehmens. Es lohnt
sich also, auch im Interesse Ihres
Unternehmens, bei der Zeugnisausstellung
größten Wert auf sorgfältige
Formulierungen
und inhaltliche Richtigkeit zu legen.
Was
Sie über die Rechtsgrundlagen
wissen
sollten
Scheidet ein Mitarbeiter aus – egal aus
welchem Grund –, hat
er nach § 630 BGB Rechtsanspruch auf ein
Arbeitszeugnis.
Allerdings ist der Arbeitgeber nicht
verpflichtet, unaufgefordert
ein Zeugnis auszustellen; der
ausscheidende Mitarbeiter
muss sein Zeugnis ausdrücklich verlangen.
In der Regel sollten
Sie ohne ausdrückliches Verlangen des
Mitarbeiters aktiv
werden und ein Zeugnis aufsetzen.
§
Der Arbeitgeber ist schadenersatzpflichtig, wenn er es
unterlässt,
ein Zeugnis auszustellen oder dies
verspätet tut.
Allerdings nur dann, wenn der
Arbeitnehmer nachweisen
kann, dass er dadurch keine oder eine
schlechtere Arbeitsstelle
erhalten hat.
§
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren.
Beachten Sie aber: Ein qualifiziertes
Zeugnis (lesen Sie auf
Seite 005 nach, was ein qualifiziertes
Zeugnis genau ist)
kann dann nicht mehr verlangt werden,
wenn der Arbeitgeber
sich nicht mehr an den Arbeitnehmer
erinnern kann.
§
Ein einfaches Zeugnis kann dagegen so lange verlangt werden,
wie die Unterlagen über Art und Dauer der
Beschäftigung
im normalen Geschäftsbetrieb aufbewahrt
werden.
Verschiedene
Zeugnisarten
Nicht immer müssen Sie, wenn ein
Arbeitnehmer ein Zeugnis
verlangt, ausführliche Texte verfassen,
denn es gibt unterschiedliche
Zeugnisarten.
Einfaches
Zeugnis oder Arbeitsbescheinigung
Das einfache Zeugnis wird auch
Arbeitsbescheinigung genannt
und dann von einem Arbeitnehmer verlangt,
wenn er damit
rechnet, negativ beurteilt zu werden.
Zukünftige Arbeitgeber
deuten deshalb die bloße Arbeitsbescheinigung,
die keinerlei
Wertung der Arbeitsleistung enthält,
häufig als negativ.
War der Mitarbeiter nur kurz im
Unternehmen beschäftigt, sodass
der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte die
Leistungen des
Mitarbeiters gar nicht beurteilen können,
kann ebenfalls eine
Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Dies ist z. B. dann
der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis
innerhalb der Probezeit
oder nach einer kurzen Aushilfstätigkeit
endet. Auch wenn der
Beschäftigte keine qualifizierte, sondern
eine sehr einfache Arbeit
verrichtet hat, ist ein ausführliches
Zeugnis häufig nicht
möglich.
Ein einfaches
Zeugnis muss enthalten:
§
Namen und Geburtsdatum des Mitarbeiters
§
Art der Beschäftigung (z. B. als Schreibkraft
§
Dauer der Beschäftigung (Beginn und Ende mit Tag, Monat, Jahr)
§
Schreiben Sie auf Firmenbriefbogen oder neutralem Papier.
§
Wenn Sie einen einfachen Briefbogen verwenden, gehört der
Firmenstempel
als Beweis für die Originalität des Zeugnisses dazu.
§
Ein Zeugnis muss ein Datum tragen. Das Ausstellungsdatum ist
immer
das Datum, an
dem das Arbeitsverhältnis endet.
§
Ein Vorgesetzter muss das Dokument unterschreiben.
§
Das Zeugnis sollte einwandfrei sein, also ohne Tipp- oder
Rechtschreibfehler
oder gar Flecken.
Beachten Sie: Ein einfaches Zeugnis
müssen Sie auch dann
ausstellen, wenn der Mitarbeiter nur
wenige Tage im Unternehmen
beschäftigt war. Auch hier müssen Sie
seine wesentlichen
Aufgaben nennen.
Beispiel für
ein einfaches Zeugnis:
Frau Gerda
Emsig, geboren am 11. November 1960 in Erkelenz,
war vom 1.
Januar 20.. bis 29. Februar 20.. in unserem
Unternehmen als
Sekretärin des Geschäftsführers beschäftigt.
Während ihrer
Tätigkeit für uns hatte sie folgende Aufgaben:
– Abwicklung
der Korrespondenz nach Diktat oder Stichwörtern
– Erstellung
von Präsentationen
– Organisation
von Besprechungen und Konferenzen
–
Besucherempfang und -betreuung
Unterschrift
Münster, 29. Februar 20..
Das
qualifizierte Zeugnis
Die Voraussetzung, dass ein Mitarbeiter
ein qualifiziertes
Zeugnis erhält, ist, dass er so lange im
Unternehmen beschäftigt
war, dass fundierte Aussagen über seine
Leistungen gemacht
werden können. Neben den Formalitäten für
ein einfaches
Zeugnis müssen Sie für ein qualifiziertes
Zeugnis weitere
Richtlinien berücksichtigen.
Dies muss ein
qualifiziertes Zeugnis enthalten:
Geburtsort
und -tag (falls Sie mögen auch Adresse)
Die oben vorgegebene Reihenfolge hat sich
beim Aufsetzen eines
Zeugnisses in der Praxis bewährt. Und
wenn Sie sich einmal
daran gewöhnt haben, ist es für Sie
einfacher, fertig gestellte
Zeugnisse auf Vollständigkeit zu
überprüfen.
Beachten Sie: Sollten Sie einmal in die
Situation geraten, ein
Zeugnis korrigieren zu müssen – oft ist
solchen Änderungen
ein Arbeitsgerichtsprozess vorausgegangen
–, setzen Sie als
Ausstellungsdatum wieder das „alte“ Datum
ein und nicht das
tatsächliche, an dem Sie das Zeugnis neu
ausstellen.
Beachten Sie
zusätzlich:
1. Ein Zeugnis
muss wohlwollend sein
Selbst Negatives müssen Sie demnach
positiv ausdrücken.
Aber gerade diese Regelung macht das
Aufsetzen eines Zeugnisses
mitunter so schwierig. Ist ein
Mitarbeiter beispielsweise
regelmäßig zu spät zur Arbeit erschienen,
können Sie dies
nicht in das Zeugnis schreiben.
Nicht so:
Herr Schröder war fast nie pünktlich und
kam regelmäßig zehn
Minuten zu spät zur Arbeit.
Sondern so:
Herr Schröder hat versucht, immer
pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Oder:
Herr Schröder bemühte sich, immer
pünktlich zu sein.
Auch der wenig geübte Zeugnisleser
erkennt sofort, dass Herr
Schröder ein notorischer Zuspät-Kommer
ist.
Sie müssen ein Zeugnis für einen sehr
geschwätzigen Mitarbeiter
ausstellen, der ständig private
Telefonate führte und Kollegen
von der Arbeit abhielt.
Nicht so:
Herr Meier führte während der Arbeitszeit
ständig private
Telefonate. Auch lenkte er Kollegen durch
lange Privatgespräche
von der Arbeit ab.
Sondern so:
Seine umfangreiche Bildung machte ihn
stets zu einem gefragten
Gesprächspartner.
Das sollte
nicht im Zeugnis stehen:
§
Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit (verleitet den
Leser zu
Misstrauen und
Fehldeutungen)
§
Krankheiten (außer, sie verhindern eine weitere
Berufsausübung)
§
Betriebsratsaktivitäten
§
Parteizugehörigkeit
§
Straftaten – soweit sie nicht im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis
stehen,
beispielsweise Betrug oder Urkundenfälschung bei Kassiererinnen
oder
Bankangestellten
2.
Wahrheitsgemäße Gesamtbewertung
Unter einer wahrheitsgemäßen
Gesamtbewertung versteht
man nicht nur, dass die Angaben im
Zeugnis wahr sein müssen,
sondern auch, dass einmalige Vorfälle,
die für den Mitarbeiter
nicht typisch sind, nicht in das Zeugnis
aufgenommen
werden dürfen. Dabei ist es egal, ob es
sich um positive oder
negative Begebenheiten handelt. Wenn das
Zeugnis falsche
Angaben enthält, kann der Arbeitgeber
Dritten gegenüber haften,
wenn diesen daraus Schäden erwachsen.
Zum Beispiel: Ein Unternehmen stellt
einen Bewerber aufgrund
eines guten Zeugnisses ein. Bringt der
Bewerber die
Qualifikationen, die im Zeugnis positiv
hervorgehoben werden,
überhaupt nicht mit, kann dieses
Unternehmen den Zeugnisaussteller
haftbar machen, wenn ihm Schäden durch
das
falsche Zeugnis entstanden sind.
3. Vollständige
Angaben
Die Angaben über das Tätigkeitsgebiet des
Arbeitnehmers
müssen vollständig sein, damit der neue
Arbeitgeber eine
genaue Vorstellung von den Fähigkeiten
und Kenntnissen seines
neuen Mitarbeiters erhält.
Am einfachsten und für Sie am sichersten
ist es, wenn Sie den
Arbeitnehmer bitten, Ihnen eine Liste der
Tätigkeiten zu erstellen,
die zu seinem Aufgabengebiet gehörten.
Stimmen Sie
diese mit seinem direkten Vorgesetzten
ab, denn Sie wissen,
alle Angaben müssen der Wahrheit
entsprechen.
4. Geheimcodes
Geheimcodes sind nicht erlaubt.
Allerdings kommen sie trotz
dieses Verbots immer wieder zur
Anwendung.
Eine Auflistung von Geheimcodes, die
unter Personalchefs
schon lange kein Geheimnis mehr sind,
finden Sie ab Seite 017.
Zwischenzeugnis
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist
nicht gesetzlich
geregelt, jedoch in manchen
Tarifverträgen verankert. Wenn
ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis
verlangt, kann dies für
den Vorgesetzten oder die
Personalabteilung auf einen beabsichtigten
Stellenwechsel hinweisen, muss aber
nicht.
Es gibt wichtige Gründe, die ein
Arbeitnehmer angeben kann,
um ein Zwischenzeugnis zu erhalten:
eine
Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit.
Fortbildungsmaßnahme
ein Zwischenzeugnis vorlegen.
Um Ihnen bei der Abfasssung des
Zeugnisses die Arbeit zu
erleichtern, hier eine Übersicht mit über
100 Formulierungsvorschlägen.
Formulierungsvorschläge
für ausgezeichnete
bis
schlechte Beurteilungen der Arbeitsleistung
Ausgezeichnet
Wir waren mit seinen Leistungen in jeder
Hinsicht außergewöhnlich
zufrieden.
Wir waren mit ihren Leistungen stets
außerordentlich zufrieden.
Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht
unsere vollste Anerkennung
gefunden.
Während seiner Tätigkeit in unserem Hause
war Herr Müller
hoch motiviert und identifizierte sich
stets mit seinen Aufgaben
und dem Unternehmen.
Sehr gut
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten
stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit erledigt.
Wir waren mit ihren Leistungen stets sehr
zufrieden.
Wir waren mit seinem Fleiß und seiner
Leistung in jeder
Hinsicht zufrieden (für gewerbliche
Mitarbeiter).
Seine Leistungen haben unsere vollste
Anerkennung gefunden.
Ihre Leistungen waren sehr gut.
Er hat unseren Erwartungen in jeder
Hinsicht und in
allerbester Weise entsprochen.
Gut
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten
stets zu unserer vollen
Zufriedenheit erledigt.
Wir waren während der gesamten
Beschäftigungszeit mit
ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Sie hat unseren Erwartungen in bester
Weise entsprochen.
Wir waren mit seinem Fleiß und seiner
Leistung stets zufrieden
(gewerblich).
Seine Leistungen waren gut.
Befriedigend
Sie hat unseren Erwartungen in jeder
Hinsicht entsprochen.
Sie hat jederzeit zufrieden stellend
gearbeitet.
Während seiner Tätigkeit in unserem Hause
zeigte er Eigeninitiative.
Ausreichend
Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten zu
unserer Zufriedenheit
und mit Interesse erledigt.
Mit seinen Leistungen waren wir
zufrieden.
Sie hat unseren Erwartungen stets
entsprochen.
Wir waren mit Frau Meyer zufrieden.
Mangelhaft
Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten im
Großen und
Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Ihr Leistungen haben unseren Erwartungen
entsprochen.
Er hat unseren Erwartungen entsprochen.
Ungenügend
Sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen
Arbeiten zu unserer
Zufriedenheit zu erledigen.
Sie erfasste das Wesentliche und bemühte
sich um sinnvolle
Lösungen.
Sie setzte sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten/Fähigkeiten
ein.
Formulierungsvorschläge
für ausgezeichnete
bis
schlechte Beurteilungen des Arbeitserfolgs
Sehr gut
Er fand und realisierte stets sehr gute,
kostengünstige
Lösungen.
Herr Müller zeigte stets eine weit
überdurchschnittliche
Arbeitsqualität.
Aufgrund ihrer umsichtigen und
effizienten Arbeitsweise
erbrachte sie auch in Ausnahmesituationen
eine ausgezeichnete
Leistung.
Gut
Frau Meyer zeigte stets eine
überdurchschnittliche Arbeitsqualität.
Aufgrund seiner umsichtigen und
effizienten Arbeitsweise
erbrachte er auch in Ausnahmesituationen
stets gute Leistungen.
Er arbeitete selbstständig nach klarer
durchdachter Planung
und erzielte stets gute Lösungen.
Befriedigend
Frau Meyer fand stets gute Lösungen.
Die Arbeitsqualität von Herrn Müller war
stets gut.
Sie arbeitete planvoll, zweckgerecht und
übersichtlich.
Ausreichend
Sie zeigte stets eine zufrieden stellende
Arbeitsqualität.
Die Arbeitsqualität und Ausführung
entsprach unseren
Erwartungen.
Mangelhaft
Die Arbeitsqualität entsprach im
allgemeinen den Erwartungen.
Frau Meyer arbeitete im Allgemeinen
sorgfältig und zufrieden
stellend.
Er hat schnell das Wesentliche erfasst
und nach praktikablen
Lösungen gesucht.
Ungenügend
Sie bemühte sich um sinnvolle Lösungen.
Formulierungsvorschläge
für ausgezeichnete
bis
schlechte Beurteilungen der Arbeitsweise
Sehr gut
Seine Aufgaben erledigte er stets mit
äußerster Sorgfalt und
größter Genauigkeit.
Die Arbeitsweise von Herrn Müller ist
geprägt von Zielstrebigkeit,
Systematik, Verantwortungs- und
Kostenbewusstsein.
Sie war äußerst pflichtbewusst,
zuverlässig und verschwiegen.
Frau Meyer arbeitete stets sehr
konzentriert und zielgerichtet.
Gut
Seine Aufgaben erledigte er stets mit
großer Sorgfalt und
Genauigkeit.
Sie stellte sich auf neue Aufgaben sehr
gut ein und zeigte
stets großes persönliches Engagement und
Verantwortungsbewusstsein.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau Meyer
ihre Arbeiten
selbständig und mit einem großen Maß an
Eigeninitiative
durchgeführt.
Befriedigend
Frau Meyer zeichnet sich durch eine gute
Arbeitsweise aus.
Seine Aufgaben erledigte er stets mit
Sorgfalt und Genauigkeit.
Ausreichend
Herr Müller erledigte seine Aufgaben
korrekt, termingerecht
und zufrieden stellend.
Ihre Aufgaben erledigte sie im Allgemeinen
mit Sorgfalt
und Genauigkeit.
Mangelhaft
Sie erledigte alle Aufgaben mit der ihr
eigenen Sorgfalt.
Sie war stets um eine sorgfältige
Arbeitsweise bemüht.
Besonders hervorzuheben ist, dass Herr
Müller seinen Aufgaben
stets korrekt und pünktlich nachgekommen
ist.
Ungenügend
Sie bemühte sich, ihre Aufgaben mit
Sorgfalt zu erledigen.
Formulierungsvorschläge
für ausgezeichnete
bis
schlechte Beurteilungen des Verhaltens
Sehr gut
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und
Mitarbeitern war stets
einwandfrei/vorbildlich.
Ihr aufgeschlossenes, freundliches und
hilfsbereites Wesen
brachte Frau Meyer gegenüber Vorgesetzten
und Mitarbeitern
allseits Anerkennung und große
Wertschätzung.
Gut
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und
Mitarbeitern war einwandfrei/
vorbildlich.
Bei Kundenkontakt: Sein Verhalten zu
Kunden, Mitarbeitern
und Vorgesetzten war korrekt.
Befriedigend
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und
Mitarbeitern war gut.
Ausreichend
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und
Mitarbeitern war befriedigend.
Mangelhaft
Sein Verhalten im Dienst war angemessen.
Ihr Verhalten war ordnungsgemäß.
Ungenügend
Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu
Kollegen und Vorgesetzten
bemüht.
Keine Aussage zum Verhalten.
Beachten Sie: Das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten wird immer
zuerst genannt. Eine Positionsänderung
hat auf erfahrene
Zeugnisleser eine Warnfunktion.
Formulierungsvorschläge
für ausgezeichnete
bis
schlechte Abschlußformulierungen
Der
Arbeitnehmer hat gekündigt
Sehr gut
Frau Meyer verlässt uns heute auf eigenen
Wunsch. Wir bedauern
ihren Fortgang sehr und wünschen ihr für
ihren weiteren
beruflichen und privaten Lebensweg alles
Gute.
Herr Müller verlässt uns zum 1. März 20..
auf eigenen
Wunsch. Wir bedauern seinen Fortgang sehr
und wünschen
ihm alles Gute. Im Rahmen unserer
Möglichkeiten würden
wir Herrn Müller jederzeit wieder
einstellen.
Für seinen weiteren Berufsweg wünschen
wir Herrn Müller
weiterhin viel Glück und Erfolg und
danken ihm für die
jahrelange, erfolgreiche und loyale
Zusammenarbeit.
Gut
Sie scheidet mit Wirkung vom 1. März 20..
aus unserem
Unternehmen aus, um sich beruflich zu
verbessern. Wir bedauern
ihr Ausscheiden und wünschen Frau Meyer
für ihren
weiteren Berufsweg alles Gute.
Befriedigend
bis ausreichend
Frau Meyer verlässt uns heute auf eigenen
Wunsch. Wir
wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Mangelhaft bis
ungenügend
Sie verlässt unser Unternehmen auf
eigenen Wunsch.
Abschlußformulierungen
bei
einvernehmlicher Trennung
Das Arbeitsverhältnis endet im besten
beiderseitigen Einvernehmen
am 31. März 20.. .
Das Arbeitsverhältnis endet im
beiderseitigen besten Einvernehmen
mit dem heutigen Tage.
bei Aufhebung
im gegenseitigen Einvernehmen
auf Initiative
des Arbeitgebers
Wir haben uns von Frau Meyer
einvernehmlich getrennt.
Die Zusammenarbeit endet im gegenseitigen
Einvernehmen
zum 31. März 20.. .
Der Arbeitsvertrag vom 1. November 1992
wurde durch
eine Aufhebungsvereinbarung zum 31. März
20.. im gegenseitigen
Einvernehmen beendet.
bei
fristgemäßer Kündigung durch den Arbeitgeber
Das Arbeitsverhältnis endet durch unsere
fristgemäße Kündigung
am 31. März 20.. .
Mit Wirkung vom 31. März 20.. haben wir
das Arbeitsverhältnis
fristgerecht gekündigt.
bei Kündigung
aus betriebsbedingten Gründen
Aufgrund der Umstrukturierung unseres
Unternehmens
musste auch Personal abgebaut werden.
Leider waren wir
nicht in der Lage, Frau Meyer weiter zu
beschäftigen.
bei fristloser
Kündigung durch den Arbeitgeber
Das Arbeitsverhältnis endet kurzfristig
am 31. März 20.. .
Das Arbeitsverhältnis endet gemäß § 626
BGB.
Wir haben das Arbeitsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist
gekündigt.
Geheimcodes
Mitglied in
einer Gewerkschaft
Ein senkrechter Strich mit Kugelschreiber
bzw. Füller links
von der Unterschrift, der aussieht wie
ein „Ausrutscher“.
Mitglied in
einer rechten Partei
Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur
Häkchen) nach rechts.
Mitglied in
einer linken Partei
Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur
Häkchen) nach links.
Mitglied einer
linken verfassungsfeindlichen Gruppe
Ein so genannter „Doppelausrutscher“
(Doppelhäkchen) nach
links.
Formulierungsvorschläge
für Zusatzaussagen
von
A – Z
Alkohol im
Dienst
Durch seine Geselligkeit trug er zur
Verbesserung des
Betriebsklimas bei.
In letzter Zeit kam es zu Konflikten mit
dem Vorgesetzten/
Arbeitskollegen.
Anpassung –
krankhaft
Mit ihren Vorgesetzten ist sie immer gut
ausgekommen.
Bürokrat –
keine Eigeninitiative
Er hat alle ihm übertragenen Arbeiten
(stets) ordnungsgemäß
und korrekt erledigt.
Eifrig
Alle Arbeiten erledigte er mit großem
Fleiß und Interesse.
Faulheit
Sie zeigte für ihre Arbeit sehr viel
Verständnis.
Fehlzeiten
Die übertragenen Aufgaben hat sie im
Rahmen der zeitlichen
Möglichkeiten zu unserer Zufriedenheit
erledigt.
Gewissenhaft
Er ist ein zuverlässiger Mitarbeiter.
Homosexuell
Für die Belange der Kollegen zeigte er
ein umfassendes
Einfühlungsvermögen.
Ja-Sager –
Mitläufer
Aufgrund seines Wesens war die
Zusammenarbeit und
Führung problemlos.
Lesbische
Neigungen
Sie bewies für die Belange der
Kolleginnen ein umfassendes
Einfühlungsvermögen.
Niete
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets
ein Vorbild.
Pingelig
Er ist ein zuverlässiger und
gewissenhafter Mitarbeiter.
Sexuelle
Kontaktfreudigkeit
Das Interesse des ausscheidenden Kollegen
galt mehr den
Kolleginnen als der Arbeit.
Er zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen
in die Belange der
Belegschaft.
Unangenehmer
Zeitgenosse
Er war tüchtig und wusste sich gut zu
verkaufen.
Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen
kennen.
Versager
Er bemühte sich mit Fleiß, die ihm
übertragenen Aufgaben
zu erfüllen/den Anforderungen gerecht zu
werden.
Verhalten
gegenüber Vorgesetzten – Fehlverhalten
Sein Verhalten zu den Mitarbeitern war
stets einwandfrei.
Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen
kennen.
Vorgesetztenschreck
Im Kollegenkreis galt er als toleranter
Mitarbeiter.
Wertschätzung
Sie hatte persönliches Format.
Sie erwarb sich unsere besondere
Wertschätzung.
Wichtigtuer
Er war sehr tüchtig und wusste sich gut
zu verkaufen.
Beachten Sie bitte: Bevor Sie selbst zu
solchen oder ähnlichen
Formulierungen greifen, sollten Sie
gründlich überlegen, ob
versteckte Aussagen, beispielsweise über
sexuelle Neigungen,
in ein Arbeitszeugnis gehören.
Die
Arbeitszeugnis-Checkliste –
alle
wichtigen Punkte auf einen Blick
Trägt das Zeugnis die Überschrift
„Zeugnis“
Trägt das Zeugnis die Überschrift
„Zwischenzeugnis“?
Sind die Angaben zur Person vollständig?
Name, Vorname und Geburtsname?
Akademische Titel (Dr., Dipl.-Ing., M.A.)
Hierarchische Titel (Direktor, Prokurist)
Geburtsdatum und Geburtsort
Sind Beginn und Ende der Tätigkeit
genannt?
Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit
Tätigkeitsschwerpunkte
Veränderungen/Entwicklungen, Weiterbildung
Beförderungen
Kompetenzerweiterung
Selbständige Durchführung von Projekten
Beurteilung der Leistung und des
Verhaltens des Mitarbeiters
Sind alle Angaben ...
... charakteristisch,
... notwendig,
... wahr,
... wohlwollend und verständlich?
Ist das Zeugnis in sich systematisch
gegliedert?
genügend Absätze
kurze Sätze
keine Wiederholungen
Ist das Zeugnis umfassend genug?
Ist das Zeugnis so formuliert, dass es der
Position gerecht wird?
je höher die Position, desto detaillierter
Ist der Grund des Ausscheidens angegeben?
Dank und Wünsche für die Zukunft
Aussagen müssen zum Gesamturteil passen
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Sekretärinnen-Handbuch ...
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